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Sportgerichtsverfahren gegen Okcu Metin |
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In dem Sportgerichtsverfahren
1. Bayerischer Amateur-Box-Verband,
Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München
2. Hopf Manfred,
Schumacherring 56, 90552 Röthenbach 1,
Vorstand BC 1. FC Nürnberg - BABV Kampfrichter
3. BC 1. FC Nürnberg,
vertreten durch den 2.Vorstand Brozowski,
Hermann-Kolb-S traße 53 b, 90475 Nürnberg
Antragsteller,
gegen
Okcu Metin, Knauppstraße 15, 90547 Stein,
Mitglied des BC Eichstätt,
Antragsgegner,
ergeht am 11. September 2011 folgende
Entscheidung:
1. Der Antragsgegner Okcu Metin wird bis einschließlich 15. März 2012 von der Teilnahme am Sportverkehr des BABV und des DBV ausgesperrt.
Die Aussperrung verlängert sich automatisch über den 15. März 2012 hinaus, falls zu diesem Zeitpunkt eine Begleichung der Geldbuße und der Kosten des Verfahrens nicht erfolgt ist.
2. Dem Antragsgegner wird verboten, weiterhin unter der Bezeichnung `BOX CLUB NÜRNBERG` in der Öffentlichkeit aufzutreten.
3. Dem Antragsgegner wird eine Geldbuße in Höhe von 150,00 € unter Vereinshaftung auferlegt.
4. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens in Höhe von 45.00 € unter Vereinshaftung zu tragen.
Günther Weil
BABV-Rechtswart.
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