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Sportgerichtsverfahren BABV gegen Tengler Manuel |
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In
dem
Sportgerichtsverfahren
Bayerischer
Amateur-Box-Verband,
Georg-Brauchle-Ring
93,
80992
München,
vertreten
durch
den
Präsidenten
Heinz-Günter
Deuster,
Antragsteller,
gegen
Tengler
Manuel,
Margaritenstraße
12, 82515 Wolfratshausen
Mitglied
von Edelweiß e.V. Geretsried
Antragsgegner,
ergeht
am
26.
Oktober
2011
folgende
Entscheidung:
1.
Der Antragsgegner Tengler Manuel wird bis einschließlich 15.
Februar 2012 von der Teilnahme am Sportverkehr des BABV und des
DBV ausgesperrt.
Die
Aussperrung verlängert sich automatisch über den 15. Februar
2012 hinaus, falls zu diesem Zeitpunkt eine Begleichung der
Geldbuße und der Kosten des Verfahrens nicht erfolgt ist.
2.
Der Startausweis des Antragsgegner ist einzuziehen und bis zum
Ablauf der Sperre auf der BABV-Geschäftsstelle zu verwahren.
3.
Dem Antragsgegner wird eine Geldbuße in Höhe von 50,00 €
unter Vereinshaftung auferlegt.
4.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens in Höhe von 45,00 €
unter Vereinshaftung zu tragen.
gez.
Günther Weil
BABV-Rechtswart.
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