BABV-Boxverband Bayern-Bayerischer Amateur-Box-Verband Donnerstag, der 17. Mai 2012
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Sportgerichtsverfahren BABV gegen Tengler Manuel Drucken

In dem

Sportgerichtsverfahren

Bayerischer Amateur-Box-Verband,

Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München,

vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster,

Antragsteller,

gegen

Tengler Manuel,

Margaritenstraße 12, 82515 Wolfratshausen

Mitglied von Edelweiß e.V. Geretsried

Antragsgegner,

ergeht am 26. Oktober 2011 folgende

Entscheidung:

1. Der Antragsgegner Tengler Manuel wird bis einschließlich 15. Februar 2012 von der Teilnahme am Sportverkehr des BABV und des DBV ausgesperrt.

Die Aussperrung verlängert sich automatisch über den 15. Februar 2012 hinaus, falls zu diesem Zeitpunkt eine Begleichung der Geldbuße und der Kosten des Verfahrens nicht erfolgt ist.

2. Der Startausweis des Antragsgegner ist einzuziehen und bis zum Ablauf der Sperre auf der BABV-Geschäftsstelle zu verwahren.

3. Dem Antragsgegner wird eine Geldbuße in Höhe von 50,00 € unter Vereinshaftung auferlegt.

4. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens in Höhe von 45,00 € unter Vereinshaftung zu tragen.


gez. Günther Weil

BABV-Rechtswart.