BABV-Boxverband Bayern-Bayerischer Amateur-Box-Verband Dienstag, der 07. Februar 2012
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Sportgerichtsverfahren Drucken
In dem Sportgerichtsverfahren

Bayerischer Amateur-Box-Verband,
Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München,
vertreten durch den Präsidenten Heinz Günter Deuster,

Antragsteller,
gegen
von Baumgarten, Charlotte,
Martin-Luther Straße 5, 97072 Würzburg
Mitglied im WVV Würzburg

Antragsgegnerin,


ergeht am 24. August 2007 folgende


  Entscheidung:

  1.
Die Antragsgegnerin Charlotte von Baumgarten wird wegen eines Verstoßes gegen § 3 Abs. 10 letzter Satz, § 17 der WB bis einschließlich 10. Oktober 2007 für alle Amateur-Boxkämpfe gesperrt.

Gleichzeitig wird ihr eine Geldbuße in Höhe von 50,00 € auferlegt.
     
  2.
Die Antragsgegnerin hat unter Vereinshaftung die Kosten des Verfahren in Höhe von 50,00 € zu tragen.
     
  3.
Die Wettkampfsperre verlängert sich über den 10. Oktober 2007 hinaus, bis die Geldbuße und die Verfahrenskosten beim Schatzmeister des BABV nachweislich eingegangen sind.


gez. Günther Weil
BABV-Rechtswart.