In dem Sportgerichtsverfahren
Bayerischer Amateur-Box-Verband,
Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München,
vertreten durch den Präsidenten Heinz Günter Deuster,
Antragsteller,
gegen
von Baumgarten, Charlotte,
Martin-Luther Straße 5, 97072 Würzburg
Mitglied im WVV Würzburg
Antragsgegnerin,
ergeht am 24. August 2007 folgende
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Entscheidung:
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1.
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Die Antragsgegnerin Charlotte von Baumgarten wird wegen eines Verstoßes gegen § 3 Abs. 10 letzter Satz, § 17 der WB bis einschließlich 10. Oktober 2007 für alle Amateur-Boxkämpfe gesperrt.
Gleichzeitig wird ihr eine Geldbuße in Höhe von 50,00 € auferlegt. |
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2.
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Die Antragsgegnerin hat unter Vereinshaftung die Kosten des Verfahren in Höhe von 50,00 € zu tragen. |
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3.
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Die Wettkampfsperre verlängert sich über den 10. Oktober 2007 hinaus, bis die Geldbuße und die Verfahrenskosten beim Schatzmeister des BABV nachweislich eingegangen sind. |
gez. Günther Weil
BABV-Rechtswart.
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