vertr. d. d. Präsidenten Karl-Heinrich Paukner
- Antragsteller -
g e g e n
Alfonso Fusco
E n t s c h e i d u n g:
1. Dem Antragsgegner wird vorläufig die Amateureigenschaft aberkannt. Es ergeht eine sofortige Sperre für die Teilnahme am Sportverkehr des BABV und des DBV.
2. Die Maßnahmen der Ziffern 1-3 dieser Entscheidung sind vorerst befristet bis zur endgültigen Entscheidung über die Aberkennung der Amateureigenschaft.
3. Eine Kostenentscheidung ist der Endentscheidung vorbehalten.
Richard Langer