Derzeit werden wieder verstärkt gefälschte Gebührenbescheide versendet, die in Wirklichkeit nicht von den zuständigen Gerichten und Behörden stammen. Die vermeintlich amtlichen Rechnungen werden in Behörden ähnlich gestalteten Schreiben versandt, die den Eindruck erwecken, tatsächlich von einem Gericht oder einer Behörde zu stammen. Aktuell liegt eine Rechnung vor, in welcher die Eintragung eines neu gegründeten Vereins im Bundesanzeiger mit einem Betrag von 368,73 € in Rechnung gestellt wird. Die IBAN (neue internationale Bankkontonummer auf dem Zahlschein) weist darauf hin, dass die Gebühr auf ein Konste mit den Anfangsbuchstaben BG überwiesen werden soll. Es handelt sich hier um ein bulgarisches Konto.
Ganz offensichtlich ist es so, dass die Betrüger derzeit verstärkt Eintragungen im Vereinsregister über neu gegründete Vereine verfolgen und den bestreffenden Vereinen dann eine vermeintlich amtliche Rechnung schicken.
Es wird deshalb dringend geraten, sich derartige Schreiben genau anzusehen und bei Auftauchen von Zweifeln bei den Behörden nachzufragen. Korrekte Rechnungen weisen üblicherweise die Landesjustizkasse Bamberg aus.
Für die Einzahlung von Kostenvorschüssen, Gebühren, Geldauflagen, Geldstrafen und sonstige Zahlungen wie z.B. Sicherheitsleistungen bei Zwangsversteigerung gelten nur die Bankverbindungen der Landesjustizkasse Bamberg. Diese Bankverbindungen können bei der Landesjustizkasse Bamberg abgefragt werden.
In Zweifelsfällen sollte man stets bei der zuständigen Landesjustizkasse die Echtheit der vorliegenden Rechnung bestätigen lassen.